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Um die Dägelsberg Hütte weiterhin ohne Probleme vermieten zu können, müssen folgende Bedingungen eingehalten werden:

  • Die verantwortliche Person, welche 18-jährig sein muss, ist für die Besorgung des Hüttenschlüssels und für die Retournierung verpflichtet. Sie ist auch verantwortlich, dass diese Bedingungen eingehalten werden. Mit der Reservation werden diese akzeptiert.
     
  • Die Zufahrt zur Hütte mit Motorfahrzeugen aller Art ist grundsätzlich nicht gestattet. Es ist nur erlaubt, mit der entsprechenden Fahrbewilligung, welche bei der Vermietung angefordert werden kann, am Anfang und Ende des Aufenthaltes Waren zu transportieren. Keine Personentransporte! Es darf nur ein Fahrzeug vor der Hütte stehen.
     
  • In der Hütte herrscht absolutes Rauchverbot und bei Kerzenlicht ist äusserste Vorsicht geboten.
     
  • Kein Alkoholkonsum.
     
  • Alle restlichen Lebensmittel sind wieder mit nach Hause zu nehmen.
     
  • Die schmutzige Küchenwäsche und die Kissenüberzüge sind mit dem Hüttenschlüssel an den Verwalter abzugeben.
     
  • Allfällige Defekte oder Probleme sind anlässlich der Schlüsselrückgabe dem Verwalter zu melden.
     
  • Es ist selbsverständlich, dass die Hütte nach ihrem Gebrauch wieder gereinigt und der Abfallsack mitgenommen wird.
     
  • Der Totalbetrag ist umgehend nach der Benützung mittels Einzahlungsschein auf das Konto Nr. 16 1.117.300.09 bei der Bezirkssparkasse Uster einzuzahlen.